All Risk Versicherung
Eine Allgefahrenversicherung ist eine besonders weitgehende Form der Versicherungsdeckung. Die versicherten Gefahren werden hier nicht abschließend benannt, wie das bei Feuer-, Einbruchdiebstahl- oder sonstigen herkömmlichen Sachversicherungen der Fall ist.
Versichert ist demnach alles (Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen), was nicht explizit ausgeschlossen ist: All Risk.
Klassische Ausschlüsse einer All Risk Versicherung
Es gibt klassische Ausschlüsse wie z.B. Abnutzung und Korrosion, Verschleiß, innerer Verderb, Vorsatz, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie die Folgen aus atomaren Unfällen.
Versichert ist, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt und nicht über Ausschlüsse wieder eingeschränkt wurde.
Umkehr der Beweislast zugunsten des Versicherungsnehmers
Während bei jeder herkömmlichen Versicherung der Versicherungsnehmer den Schadenseintritt beweisen muss, ist es bei „echten“ All Risk Versicherung genau umgekehrt: Nicht der Versicherungsnehmer muss die Ersatzpflicht des Schadens beweisen, sondern der Versicherer muss beweisen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
Eine All Risk-Deckung kann auch für Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfall-Versicherungen vereinbart werden